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Auslandsstudium

Während des Studiums kann jede/r Studierende ein Auslandssemester einlegen. Studierende der Technischen Fakultät profitieren von einem eng gespannten Netz von Partneruniversitäten. Ebenso pflegen unsere Professorinnen und Professoren Kontakte zu vielen Universitäten weltweit.

Programme und Partnerhochschulen

 

In jedem Fall wird empfohlen, den Leitfaden für das Studium im Ausland zu lesen und die regelmäßig stattfindende Informationsveranstaltung Wege ins Ausland zu besuchen.

Statt eines Studienaufenthalts im Ausland ist auch ein Auslandspraktikum möglich.

Ansprechpartner*innen

Prof. Christian Schindelhauer
Georges-Köhler-Allee 051-02-008
Tel. ++49 761 203-8181
schindel@informatik.uni-freiburg.de

Ansprechpartner für

  • alle TF-Studierenden, die einen Erasmus-Aufenthalt planen
  • alle TF-Studierenden, die an einer der EUCOR-Partnerhochschulen Module belegen möchten
  • alle an die TF kommenden Erasmus-Studierenden

Dr. Frank Goldschmidtböing
Georges-Köhler-Allee 102-01-217
Tel. ++49 761 203-7496
fgoldsch@imtek.uni-freiburg.de

Ansprechpartner für

  • alle ESE- und MST-Studierenden, die an einer Partnerhochschule des IMTEK (Micro-Alliance) einen Auslandsaufenthalt planen

International Office
Christine Kutnar
Sprechstunden im
Service Center Studium
Di 13:30-15:30 (nur nach Vereinbarung per Email)
Do 09:00-11:30 (offene Sprechstunde)
Sedanstr. 6, Zi. 02 023
Tel. ++49 761 203-8804
christine.kutnar@io.uni-freiburg.de

Weitere Ansprechpartner im
International Office

Ansprechpartnerin für

  • alle Freiburger Studierenden, die einen Auslandsaufenthalt an einer nicht-europäischen Partnerhochschule der Universität Freiburg planen
  • Outgoing Freemovers (= Freiburger Studierende, die einen Auslandsaufenthalt an einer Hochschule planen, mit der die Universität Freiburg kein Partnerschaftsabkommen hat)
  • Incoming Freemovers (internationale Studierende, die ein oder zwei Semester an die Universität Freiburg kommen, ohne dass ihre Heimatuniversität ein Partnerschaftsabkommen mit der Universität Freiburg hat)
  • Finanzierungsmöglichkeiten


und alle weiteren Fragen rund um einen Auslandsaufenthalt.

 

 

Beurlaubung (Fachsemesterzahl, Besuch von Veranstaltungen, Ablegen von Prüfungen)

Während Ihres Auslandsaufenthalts haben Sie die Möglichkeit, sich für das Studium an der Universität Freiburg beurlauben zu lassen. Während einer Beurlaubung bleibt die Fachsemesterzahl stehen.
Aber: Während einer Beurlaubung dürfen Sie keine Lehrveranstaltungen an der Uni Freiburg besuchen und auch keine Prüfungen ablegen, auch keine Wiederholprüfungen. 

Wichtig! Falls Sie sich im Wiederholversuch bei einer Prüfung befinden und eine Beurlaubung beantragt haben, kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt der TF, damit wir die Pflichtanmeldung in ein kommendes Semester schieben können.

 

Da die Semesterzeiten im Ausland in den wenigsten Fällen mit den Semesterzeiten der Universität Freiburg übereinstimmen, sollten Sie in diesem Fall genau überlegen, ob eine Beurlaubung für Sie günstig ist.

Den Antrag auf Beurlaubung stellen Sie beim Service Center Studium.

Überschneidung von Prüfungen

Da die Semesterzeiten im Ausland anders sind als in Deutschland, kommt es zwangsläufig zu einer Überschneidung mit dem Prüfungszeitraum. An der Technischen Fakultät wird jede Prüfung jedes Semester angeboten. Studierende, die ein Auslandssemester oder Praktikum machen möchten, haben daher folgende Optionen:

  1. Da jede Prüfung jedes Semester angeboten wird, können Sie die Prüfungen im Prüfungszeitraum nach dem Auslandsaufenthalt/Praktikum ablegen. Während des vorherigen Semesters erbrachte Studienleistungen werden anerkannt.  Melden Sie sich in diesem Fall einfach nach der Rückkehr aus dem Auslandsstudium zur jeweiligen Prüfung an. Wer ein Auslandssemester macht, muss viel organisieren (Unterkunft, Flug ...) und ist dadurch in der Vorbereitung zur Prüfung abgelenkt. Überlegen Sie es sich daher genau, ob diese Option nicht besser für Sie ist. Zeitlich ist das meistens kein Problem, denn die Auslandssemester fangen generell früher an und Sie kommen daher meist in der Mitte des Folgesemester zurück. So verbleiben Ihnen mindestens eineinhalb Monate für die Vorbereitung auf die Prüfungen.
  2. Sollte Variante 1 keine Option für Sie sein, dann haben Sie die Möglichkeit:
  • eine vorgezogene Prüfung zu beantragen,
  • die Prüfung zeitgleich vor Ort an der ausländischen Hochschule zu schreiben. 


Beides müssen Sie beim Prüfungsausschuss beantragen. Füllen Sie dazu unser Formular aus. 


Sofern Sie gerne vor Ort schreiben möchten, müssen Sie vorab Kontakt mit der ausländischen Hochschule aufnehmen und dort anfragen, ob dies möglich ist und wer vor Ort die Aufsicht übernimmt. Bitte beachten Sie dabei, dass einige Hochschulen für diesen Service eine Gebühr verlangen, die Sie dann vor Ort entrichten müssen.

Bei einer vorgezogenen Prüfung darf die Prüfungsform nicht geändert werden.

Sofern die eigentliche Prüfung in Form einer Klausur geplant ist, muss eine terminlich vorgezogene Prüfung auch in dieser Form stattfinden. Dies kann aus Kapazitätsgründen dazu führen, dass der verantwortliche Prüfer Ihnen keine vorgezogene Prüfung anbieten kann. Holen Sie sich das Einverständnis der Prüferin/des Prüfers ein. Durch Unterschrift auf dem Formular bestätigt die Prüferin/der Prüfer, dass er/sie bereit ist, Sie zu einem vorgezogenen Prüfungsdatum zu prüfen. 


Ebenso kann es sein, dass der Prüfer nicht damit einverstanden ist, dass Sie die Prüfung vor Ort an der ausländischen Hochschule schreiben. Das kann zum einen daran liegen, dass eine eventuelle Zeitverschiebung dies organisatorisch nicht möglich macht oder dem Prüfer/der Prüferin dieses Verfahren zu viel Aufwand ist.

Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular beim Prüfungsamt ein.


Als Nachweise werden folgende Dokumente zusätzlich zum Antrag benötigt: 
- Bestätigung der ausländischen Hochschule bezüglich der Annahme zum Auslandsstudium